Mit den Änderungen durch das Sozialversicherung-Organisationsgesetz 2018 wurde auch das Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfondsgesetz novelliert und die Privatklinik Währing in die Liste der PRIKRAF-Krankenanstalten aufgenommen.

Die Privatklinik Währing, Kreuzgasse 17–19, 1180 Wien, hat sich auf tageschirurgische Leistungen und operative Eingriffe mit Kurzaufenthalten spezialisiert und erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen einer bettenführenden Krankenanstalt.

Vom PRIKRAF erfolgt insbesondere die Abgeltung aller Leistungen von PRIKRAF-Krankenanstalten im stationären und tagesklinischen Bereich einschließlich der aus dem medizinischen Fortschritt resultierenden Leistungen, für die eine Leistungspflicht der Krankenversicherungsträger besteht. Während der stationären Pflege werden alle intra- oder extramuralen Untersuchungen oder Behandlungen sowie Leistung von Pflegekostenzuschüssen an Versicherte gemäß § 150 Abs. 2 ASVG, die in einer PRIKRAF-Krankenanstalt behandelt wurden, durch die Fondsverrechnung abgegolten. Ambulante Leistungen und Rehabilitations- und Kurleistungen sind nicht aus PRIKRAF-Mittel abzugelten.

Vom PRIKRAF erfolgt die Festlegung von Qualitätskriterien sowie die Mitwirkung an der Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsvorgaben und die Abstimmung mit der gesamtösterreichischen Gesundheitsplanung. Besteht eine Leistungspflicht der Krankenversicherungsträger ist eine Abrechnung mit dem PRIKRAF unter Einhaltung der geltenden Qualitätskriterien möglich.