Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens fordert die verbindliche Umsetzung von Mindestanforderungen an Qualitätsmanagement in allen Gesundheitseinrichtungen und eine verpflichtende Evaluierung. In beiliegender Datei werden ausgewählte Branchenergebnisse dargestellt.

Der Bundes-Zielsteuerungsvertrag (2017-2021), abgeschlossen zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern, fordert in Punkt 10.6 (6) entsprechend Art. 8 Abs. 3 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesen die weitere verbindliche Umsetzung der beschlossenen Mindestanforderungen an Qualitätsmanagement in allen Gesundheitseinrichtungen und bei allen Gesundheitsdienstanbietern. Patientinnen und Patienten sollen auf die Qualität im Gesundheitssystem vertrauen können, unabhängig davon, in welcher Region oder in welchem Versorgungssektor die Leistung erbracht wird.

Die Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme legen einen Rahmen fest, um die Patientensicherheit sowie die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen, den politisch Verantwortlichen einen strukturierten Nachweis der erfüllten Anforderungen zu übermitteln und sind die Grundlage für zukünftige Berichterstattungen. Gemäß ÖSG sind die Mindestanforderungen an Qualitätsmanagement-Systeme (MA-QM) verpflichtend zu erfüllen und auf Landesebene bzw. vom PRIKRAF zu evaluieren.

Über die Plattform Qualitätsberichterstattung der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) werden die Strukturen und Instrumente der Qualitätsarbeit von allen Gesundheitseinrichtungen mittels eines elektronischen Fragebogens verpflichtend gemeldet. Im Jahr 2018 wurde der GÖG-Fragebogen für die Informationsplattform kliniksuche.at überarbeitet. Die Landesgesundheitsfonds/PRIKRAF werten die gemeldeten Qualitätsdaten der zugeordneten Krankenanstalten aus.

PRIKRAF_QUALITÄTSSYSTEME_2019.pdf