Im Vorjahr wurde das Projekt Strukturqualitätsüberprüfung für Privatkrankenanstalten gestartet. Die Abrechnung von Leistungen wird dabei an die Einhaltung der jeweils gültigen Strukturqualitätskriterien gemäß ÖSG geknüpft. Der Nachweis der Einhaltung der Qualitätskriterien gemäß LKF-Leistungsmatrix erfolgt mit Checklisten. Dabei werden die Personal- und Medizintechnikausstattung sowie die Betriebsorganisation in den Bereichen Intensivbehandlung, Histopathologie sowie für Referenzzentrumsleistungen wie interventionelle Kardiologie und Gefäßchirurgie abgefragt und geprüft.

Die Überprüfung der gemeldeten Daten wurde direkt in den Sanatorien gemeinsam mit den kollegialen Führungen durch den PRIKRAF-Geschäftsführer mit einem Medizintechniker und einer Medizinerin durchgeführt. Das Projekt wurde von den PRIKRAF-Krankenanstalten gut angenommen. In den Privatkliniken wurden Infrastruktur, Medizintechnik und Leistungsspektrum an die gültigen Strukturqualitätsvorgaben angepasst. Damit wird der Änderung des Gesundheitsqualitätsgesetzes durch die Gesundheitsreform entsprochen, wonach die Abgeltung von Leistungen die Einhaltung der essentiellen Qualitätsstandards voraussetzt. Für 2015 wurde von den Privatkrankenanstalten die Strukturqualität für das geplante Leistungsspektrum erfolgreich nachgewiesen. Insbesondere in den Intensivbehandlungsbereichen die für komplexe medizinische Leistungen behandlungsprozessbezogen in Betrieb zu nehmen sind erfolgte eine wesentliche Strukturanpassung.