Im Bundeszielsteuerungsvertrag sind als operatives Ziel 8.2.2 bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definiert. In sechs Kategorien wird ein Rahmen festgelegt um die Sicherheit von PatientInnen und MitarbeiterInnen zu erhöhen und den politisch Verantwortlichen einen strukturierten Nachweis der erfüllten Anforderungen zu übermitteln (siehe Beilage).

Die operative Umsetzung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlich verpflichtenden individuellen Datenmeldung der Gesundheitseinrichtungen an die GÖG Qualitätsplattform. Dazu werden in einem elektronischen Fragebogen die Anforderungen an Qualitätsmanagementsysteme detailliert abgefragt. Die Landesfonds/PRIKRAF haben die Möglichkeit die eingemeldeten Daten auszuwerten und zu Evaluieren. Gesamtbericht siehe Beilage:
GÖG_Qualitätssysteme_kh_expertenbericht_2016.pdf

Bei Informationsgesprächen mit Rechtsträgern, Qualitätsbeauftragten und Anstaltsleitung in den Privatkliniken wird vom PRIKRAF ab 2017 über das Projekt informiert. Als Ziel soll die zeitnahe Umsetzung von allen Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme in allen Einrichtungen erreicht werden. Die Privatkliniken erfüllen bereits in hohem Maße die Anforderungen und arbeiten daran allen bundesweiten Vorgaben zur Gänze zu entsprechen.

Mit diesem Projekt ist der PRIKRAF federführender Fonds bei der Umsetzung von bundesweiten Qualitätsprojekten.