Zur Verbesserung der Liquidität der Privatkrankenanstalten wurde mit einer Zusatzvereinbarung der Vertrag zwischen dem PRIKRAF und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger abgeändert. Die jeweils im Kalendermonat fälligen Teilzahlungen werden dem Bedarf durch die saisonal unterschiedliche Inanspruchnahme der Sanatorien angepasst. Dadurch ist es auch möglich die Endabrechnung des jeweiligen Vorjahres unter Einhaltung der gesetzlichen Meldefristen für LKF-Leistungsdaten zeitnah anzuweisen. Mit dieser Maßnahme wird ein wesentlicher Beitrag zur Liquiditätsverbesserung der Privatkrankenanstalten geleistet.