Mit dem Projekt Strukturqualitätsüberprüfung für Privatkrankenanstalten wird der PRIKRAF Qualitätssicherungsauftrag auch 2017 nicht nur theoretisch sondern direkt in den Privatkliniken umgesetzt.

Die Festlegung von Qualitätskriterien sowie die Mitwirkung an der Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsvorgaben und die Abstimmung mit der gesamtösterreichischen Gesundheitsplanung ist eine der gesetzlichen Aufgaben des PRIKRAF.

Die Abrechnung von Leistungen wird dabei an die Einhaltung der jeweils gültigen Strukturqualitätskriterien gemäß ÖSG geknüpft. Der Nachweis der Einhaltung der Qualitätskriterien gemäß LKF-Leistungsmatrix erfolgt mit Checklisten. Dabei werden die Personal- und Medizintechnikausstattung sowie die Betriebsorganisation in verschiedenen medizinischen Leistungsbereichen auf Übereinstimmung mit dem ÖSG geprüft. Ohne vollständige Strukturqualitätsnachweise sind Aufenthalte zur Gänze nicht abrechenbar.

Von Mai bis September 2017 besucht ein PRIKRAF-Expertenteam bestehend aus Geschäftsführung, MedizinerInnen, Medizintechniker alle Privatkliniken die nachweispflichtige LKF-Leistungen mit dem PRIKRAF abrechnen und Evaluieren vor Ort in den medizinischen Leistungsbereichen die Einhaltung der Qualitätskriterien.