Aufgaben

Der PRIKRAF hat die von den PRIKRAF-Krankenanstalten, die sich mit dem leistungszuständigen Versicherungsträger in einem Vertragsverhältnis befinden, erbrachten stationären Leistungen in analoger Anwendung der für landesfondsfinanzierte Krankenanstalten geltenden LKF-Regelungen zu honorieren, wobei die Mittel zu 100 % ohne Gewichtung (Kernbereich) nach einem bundeseinheitlichen LDF-Punktewert zu verteilen sind.

Der PRIKRAF hat an Versicherte und Anspruchsberechtigte, die in einer PRIKRAF-Krankenanstalt untergebracht waren, die mit dem für sie leistungszuständigen Versicherungsträger in keinem Vertragsverhältnis steht, einen Pflegekostenzuschuss zu leisten, der ebenfalls nach LKF-Kriterien bemessen wird.

Durch die Pauschalzahlung der Kassen sind auch die Behandlungen ausländischer Patienten abgegolten, für welche Pauschalierungsvereinbarungen oder die Kostenerstattungsverzichte anzuwenden sind. Die Ersätze für Echtkostenfälle kann der PRIKRAF als aushelfender Träger vom ausländischen Versicherungsträger lukrieren.

Der PRIKRAF erteilt aber auch ausländischen Versicherungsträgern Auskünfte über die in Österreich für die jeweiligen Versicherungsfälle von den Krankenversicherungsträgern zu erstattenden Beiträge.