Aktuelles
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März 2018 PRIKRAF - Abschluss einer Zusatzvereinbarung zur Verbesserung der Liquidität für die Privatkrankenanstalten
Zur Verbesserung der Liquidität der Privatkrankenanstalten wurde mit einer Zusatzvereinbarung der Vertrag zwischen dem PRIKRAF und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger abgeändert. Die jeweils im Kalendermonat fälligen Teilzahlungen werden dem Bedarf durch die saisonal unterschiedliche Inanspruchnahme der Sanatorien angepasst. Dadurch ist es auch möglich die Endabrechnung des jeweiligen Vorjahres unter Einhaltung der gesetzlichen Meldefristen für LKF-Leistungsdaten zeitnah anzuweisen. Mit dieser Maßnahme wird ein wesentlicher Beitrag zur Liquiditätsverbesserung der Privatkrankenanstalten geleistet.
Dezember 2017 - Umsetzung von Qualitätskriterien gemäß ÖSG 2017 für PRIKRAF Krankenanstalten beschlossen
Mit Beschluss der PRIKRAF-Fondskommission vom 11.12.2017 wurde das Konzept zur Umsetzung von Qualitätskriterien für PRIKRAF Krankenanstalten adaptiert und beschlossen. Mit Checklisten für spezielle Versorgungsbereiche erfolgt die jährliche Dokumentation und Kontrolle der Qualitätskriterien gemäß ÖSG 2017.
04.10.2017 PRIKRAF Jahresbericht 2016 online
Der PRIRKAF Jahresbericht 2016 enthält neben den gesetzlichen und organisatorischen Grundlagen die finanzielle Gebarung mit dem Prüfbericht und Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss. Der Fokus im Jahr 2016 lag auf dem gesetzlichen Qualitätssicherungsauftrag des PRIKRAF insbesondere wurde die Einhaltung von vergleichbaren Qualitätsstandards und Managementstrukturen evaluiert. Für die Abrechnung ist der Nachweis der Einhaltung der geltenden ÖSG Qualitätskriterien jährlich mit Checklisten von den Privatkliniken zu erbringen und wurde 2016 um den Bereich Notfallmanagement erweitert.
Juni 2017 - Evaluierung der Einführung von bundeseinheitlichen Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens. Umsetzungsbegleitung durch den PRIKRAF
Im Bundeszielsteuerungsvertrag sind als operatives Ziel 8.2.2 bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definiert. In sechs Kategorien wird ein Rahmen festgelegt um die Sicherheit von PatientInnen und MitarbeiterInnen zu erhöhen und den politisch Verantwortlichen einen strukturierten Nachweis der erfüllten Anforderungen zu übermitteln (siehe Beilage).