Fondskommission

Die Fondskommission hat gem. § 14 (1) PRIKRAF-G folgende Aufgaben:

  • Feststellung und Evaluierung der aus Fondsmitteln zu finanzierenden Leistungskapazitäten der Fondskrankenanstalten
  • Festlegung von Qualitätskriterien und die Abstimmung mit der gesamtösterreichischen Gesundheitsplanung
  • Festlegung des vorläufigen und endgültigen Punktewertes
  • Zustimmung zum Jahresvoranschlag und Stellenplan des Fonds, insbesondere unter Bedachtnahme auf die Angemessenheit des Verwaltungsaufwandes
  • Zustimmung zum Rechnungsabschluss
  • Übertragung von Aufgaben der Geschäftsführung an externe Dienstleisterinnen/Dienstleister
  • Erlassung einer Geschäftsordnung
  • Festlegung eines Kataloges von Pflichtverletzungen, die zur Auslösung des Verfahrens gemäß § 15 führen, sowie der Folgen dieser Pflichtverletzungen (Sanktionsstatut)
  • Festlegung der Modalitäten und der Höhe der Akontierungen des PRIKRAF an die PRIKRAF-Krankenanstalten
  • Festlegung von Grundsätzen für bundeseinheitliche Verrechnungsvorschriften
  • Festlegung, dass bestimmte Aufgaben der Geschäftsführung der Beschlussfassung der Fondskommission unterliegen

 

Mitglieder Ersatzmitglieder
Wirtschaftskammer Österreich Fachverband der Gesundheitsbetriebe
Mag. Thomas Kreuz Mag. Johannes Eder
Mag. Bernhard Gerstberger Mag. Birgit Bartak
Mag. Werner Fischl Mag. Reinhard Hagenhofer
KR Dr. Georg Semler Mag. Martin Witting
Dr. Christian Kuhn Mag. Robert Untermarzoner
Dachverband der Sozialversicherungsträger
Dr. Johannes Gregoritsch Stefan Hinteregger BA MA MBA
Mag. Hartmut Schneider Günther Gritsch
Mag. Christian Putschner Dr. Ferdinand Felix
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
SC Dr. Katharina Reich (Vorsitzende) Mag. Dr. Benjamin Herzberger-Bukor
Mag. Thomas Worel Mag. Patrick Sitter
Vertreter der Bundesländer
Mag. Michael Koren SR Mag. Richard Gauss
für die Aufsicht bei den Sitzungen
Dr. Siegfried Wötzlmayr, BMASGK Dr. Günter Porsch BMASGK