Qualität

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens definiert im Artikel 10 zur Qualitätsarbeit im österreichischen Gesundheitswesen unter Punkt (1), dass die Qualitätsarbeit die Ebenen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu umfassen hat, wobei diese Ebenen in einem direkten und ausgewogenen Verhältnis zueinander zu stehen haben. Die Weiterentwicklung, die Sicherung und die Evaluierung des flächendeckenden österreichischen Qualitätssystems erfolgen bundeseinheitlich, bundesländer-, sektoren- und berufsgruppenübergreifend, insbesondere auch einschließlich des ambulanten Bereiches. Die Patientensicherheitsstrategie ist ein wesentlicher Teil der Qualitätsarbeit.

Gemäß Punkt (6) sollen im Bereich der Strukturqualität aufbauend auf den bisherigen Entwicklungsarbeiten im Rahmen des Österreichischen Strukturplans Gesundheit bundesweit einheitliche Qualitätskriterien für die Erbringung von Gesundheitsleistungen weiterentwickelt und verbindlich gemacht werden. Diese Qualitätskriterien sind einzuhalten, unabhängig davon, in welcher Institution bzw. Einrichtung die Gesundheitsleistungen erbracht werden.

Aufgabe des PRIKRAF ist die Festlegung von Qualitätskriterien und die Abstimmung mit der gesamtösterreichischen Gesundheitsplanung. Die Grundlagen für die Qualitätsarbeit finden Sie in den folgenden Kapiteln.